EU-Forschungsprojekt INDECT Teil 2.

EU-Forschungsprojekt INDECT Teil 2.

UNIWUT Freies Fernsehen

Zu Gast Lotar Küpper. In dieser Sendung schauen wir uns die Funktionsweise der EU an, wenn man sie im Zusammenhang mit der Entstehung des Indect-Forschungsprojektes stellt.

FAKTENCHECK zum zweiten Teil (von UNIWUT Freies Fernsehen):

Teil 1 des Scripts:

In diesem Teil sind keine Links enthalten, sie können selbst goggeln, oder lesen den zweiten Teil, der besser nachvollziehbar macht, wie dieser erste Teil zu Stande gekommen ist.

INDECT = Forschungsprojekt der Europäischen Union. „Intelligentes Informationssystem das der Unterstützung von Überwachung, Suche und Lokalisierung dient und zur Sicherheit der städtischen Bevölkerung verwendet wird.“

Wie ist es formal zu diesem Forschungsprojekt gekommen, und wie kommen all die anderen ähnlichen Forschungsprojekte zustande? Zunächst erstmal, die Aufgaben der einzelnen EU-Organe, wenn wir sie in Zusammenhang mit Forschungsprojekte betrachten.

Die Europäische Kommission: -->einziges Ausführungsorgan der EU

Für die Forschung und Entwicklung ist in der EU die europäische Kommission zuständig - CORDIS.

Die Basis für die Richtung, die sozusagen zukünftig die EU einschlagen wird, wird hier gelegt. Diese Basis orientiert sich anhand der vergangenen Forschungen und den Forschungsergebnissen in Zusammenhang mit dem im EU-Vertrag vereinbarten Zielen.

Die Vergangenen Forschungen mit „Überschrift“:

CORDIS Framework Programm:

*FP7: 2007–2013 (€50.521 Mio. over 7 years + €2.7 Billionen for Euratom over 5 years)

*FP6: 2002–2006 (€17.883 Mio)

-Life sciences, Genomics and Biotechnology for Health

-Information Society Technologies

-Nano-technologies and nano-sciences, knowledge-based multifunctional materials, new production processes

-Aeronautics and Space

-Food Quality and Safety

-Sustainable Development, Global Change and Ecosystems

-Citizens and Governance in a knowledge-based society

*FP5: 1998-2002(€14 .960 Mio)

Thematic Programmes:

-Quality of Life, Quality of Life and management of living resources

-IST, User-friendly information society

-GROWTH, Competitive and sustainable growth

-EESD, Energy, Environment and Sustainable Development

The Horizontal Programmes complemented the Thematic Programmes by responding to common needs across the research areas

-INCO 2, Confirming the international role of Community research

-INNOVATION/SMEs, Promotion of innovation and encouragement of SME participation

-IMPROVING, Improving the human research potential and the socio-economic knowledge base

*FP4: 1994–1998 (€13 215 Mio)

*FP3: 1990–1994 (€6 600 Mio)

*FP2: 1987–1991 (€5 396 Mio)

*FP1: 1984–1988 (€3 750 Mio)

Was geschieht nach der Beendigung eines FP’s?

Experten der EU-Kommission schreiben Zwischenbericht und Bewerten diesen (Zahlreiche Verkürzungen und Umformulierungen sind darin enthalten)

Darin enthalten sind diesmal 10 Empfehlungen, welche Gesetze geändert werden müssen, welche Richtlinien ergänzt werden müssen, etc.., damit die im EU-Vertrag enthaltenen Ziele ausgeführt werden können/erreicht werden können. Diese Empfehlungen werden aber nicht nur auf Basis dieses Berichts entwickelt, sondern mithilfe von Beratern aus den beratenden Organen der EU gemach

*Europäischer Wirtschaft- und Sozialausschuss verschiedene Interessensgruppen, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, etc..Gewerkschaften (Lobby-Alarm!)

*Ausschuss der Regionen (AdR) (6 Fachkommissionen, die für Ausführungen verantwortlich sind)

*Agenturen sowie Exekutivagenturen der EU werden mit der Umsetzung dann beauftragt.

*Expertengremien können auch bei größeren Problemen gerufen werden (Wirtschaftskrise Bsp.)

-->ca. 10000 Menschen im Lobbybereich, davon 4000 Unternehmen, Beeinflussung oder versteckte Korruption:

Rat der EU-Union („EU-externe Presse“):

Dieser gleicht formulierungstechnisch die 10 Empfehlungen mit den Forderungen und Verträge der Außenpolitik ab/ formuliert diese passend zu den GASP-Leitlinien um, damit sich die Nicht-EU-Mitglieder und andere Organisationen ebenfalls berücksichtigt fühlen, und gibt dieses dann dem EU-Parlament weiter. Der Rat der EU-Union ist ein Kommunikationsorgan hin in die „Nicht-EU-Welt“ und hat Umformulierung- und Kommunikations-Zuständigkeiten.

Das EU-Parlament („EU-interne und EU-externe Presse“) stimmt diese ab, mit dem Satz „Ja das machen wir so“. Das wird gezeigt in Presse, und Menschen fühlen sich verstanden, und bekommen das Gefühl, durch die Präsenz der Abgeordneten dabei zu sein. Einzelne Abgeordnete tragen die Entscheidungen der EU-Kommission hin zum eigenen Heimatland, und erklären diese dort so, dass sie in das System ihres Herkunftslandes hineinpassen (sie „verkaufen“ es dann dort). EU-Parlament hat Kommunikative Rolle zum Volk an sich, und formuliert alles nochmal um, leitet dies weiter zum EU-Rat.

Europäischer Rat: („EU-externe und EU-interne Presse“) die einzige Aufgabe ist die nochmalige Umformulierung in eine passende Formulierung für die Gesetzesänderungen etc.., sodass sie in das Zeitgeschehen im jeweiligen Land und in der Welt allgemein hineinpassen (in den Zeitgeist hineinpassen). Die Regierungschefs treffen sich, halten Reden, und unterhalten sich über den Zeitgeist. Sie sorgen durch Zurschaustellung ihrer Kommunikation für ein Friedensgefühl bei der Bevölkerung.

*EU-VERTRAG (kommt noch)

*GERICHTSHOF der EU (kommt noch)

Wer darf Forschen?:

Anträge dürfen staatliche oder private Organisationen oder Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit einreichen: Unis, Fachhochschulen, Unternehmen, Interessensverbände, Nichtregierungsorganisationen, und nur in Ausnahmefällen Einzelpersonen. (Lobby-Alarm!)

Wer bezahlt die Forschung?:

Die Kosten dieser Forschung wird bis zu 50% von der EU getragen, und Rest bezahlen Bund/Land/Kommunen oder durch sonstige öffentliche oder private Mittel. Der Bereich Forschung und Innovation bekommt 45% (60 Mrd.) des EU-Fonds, die gemeinsame Agrarpolitik bekommt 43% (55 Mrd. Agrarsubventionen) und der Rest geht an die Kohäsionspolitik. Die Bezahlung der Forschenden wird durch die Kommission angeordnet (Geld in Fonds) und durch lokale Behörden ausgeführt.

Woher kommt das Geld?:

*Traditionelle Eigenmittel (ca. 13 % der Einnahmen): Zölle, Zuckerabgaben;

*Mehrwertsteuer-Eigenmittel (ca. 11 % der Einnahmen): prozentualer Anteil an den Mehrwertsteuereinnahmen der EU-Mitgliedstaaten;

*BNE-Eigenmittel (ca. 75 % der Einnahmen): Beiträge der EU-Mitgliedstaaten entsprechend der Wirtschaftkraft des Landes;

*Sonstige Einnahmen (ca. 1 % der Einnahmen): z.B. Steuern auf die und Abzüge von den Dienstbezügen des EU-Personals, Bankzinsen, Beiträge von Drittländern zu bestimmten EU-Programmen usw.

-->Das Geld wird verwaltet von der Europäischen Kommission.

Die europäische Zentralbank („EU-Intern, Elite, keine Verbindungen zum Bürger“); Bänker, nicht-politisch sollen sie sein:

Diese ist für das Funktionieren der Spekulationen der Mitgliedsstaaten verantwortlich. Dort treffen sich die Abgesandten der Mitgliedsstaaten, und Kommunizieren ihre Zukunftsstrategie miteinander, sodass sie ihr gesetztes Ziel erreichen können. Die Banken sind dazu verpflichtet laut EU-Vertrag.

Wie tut sie das?:

Sie ist für das managen der Geldarten/Währungen untereinander verantwortlich. Sowie Preisstabilitätserhaltung nach vorgenommenes Ziel der Inflationsrate=Geldentwertung, sowie senken und erhöhen des Leitzinses (Preis pro verliehenes Geld).

Europäischer Investitionsbank: („EU-Intern, Elite, keine Verbindung zum Bürger“), Finanzminister der Mitgliedsstaaten:

Diese spekuliert mit dem Geld der EU, hier befindet sich das Kapital der EU, was aus den Einnahmen eingenommen wird. Kapital wird von Mitgliedsländern bereitgestellt gemäß des wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Bruttoinlandsprodukt) Anteile an EIB. Darlehen werden vergeben an Mitgliedsländern (2009 waren es 75 Milliarden Darlehen)

Europäischer Rechnungshof: („EU-Intern, Elite, keine Verbindung zum Bürger“):

Dieser rechnet alles nach, was andere Institutionen ausgerechnet haben. Nichts weiter! Internes Kontrollorgan der Rechnungen! Eine Art Taschenrechner. Es hat an sich keine Überwachungsfunktionen.

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Teil 2. Des Scripts:

-->Schritt für Schritt mit Links, „Der Selbstläufer“ vorgestellt:

-->EU-Kommission bittet 10 unabhängige Experten einen Zwischenbericht anzufertigen über die Laufende FP 7.

Zitat daraus:

„Die Laufzeit des aktuellen 7. FRP endet im Jahr 2013. Die politische Debatte über die inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung des nächsten Forschungsrahmenprogramms hat spätestens mit der Vorlage des Berichtes zur Zwischenevaluierung des 7. FRP eine besondere Dynamik erfahren.“

aus http://www.forschungsrahmenprogramm.de/zukunft.htm

-->Die Experten fertigen einen Bericht an. Wer die Experten sind, und aus welchen Branchen sie kommen, kann zu Begin des Berichts gelesen werden.

Quelle: fp7_interim_evaluation_expert_group_report/ http://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/other_reports_studies_and_documents/fp7_interim_evaluation_expert_group_report.pdf#view=fit&pagemode=none

Aus Zwischenevaluierung des FP7 (oben) Zitat:

*„‘No later than 2010, the Commission shall carry out, with the assistance of independent experts, an evidence-based interim evaluation of this Framework Programme and its specific programmes building upon the ex post evaluation of the Sixth Framework Programme.’1“

Frage an dieser Stelle: Wer beruft diese zu Experten?

-->Darin steht (in Kurzfassung) folgendes: nur einpaar Stichpunkte:

· Science for science - the researchers set the agenda

· Science for competitiveness - industry sets the agenda

· Science for society - civil society actors set the agenda

Jedoch fällt beim lessen auf, dass sich die Experten einzig und allein auf die EU-eigenen gesetzen Ziele der Agenda 2020 sowie des Wirtschaftswachstums berufen. Der Bericht wird in Bezug zur Agenda 2020 sowie dem Wirtschaftswachstum angefertigt, sonst nichts!

-->EU-Kommission Antwortet auf den Zwischenbericht FP 7:

„Auf diese Empfehlungen geht die Kommission in einer Stellungnahme ein (COM (2011)52 final vom 9. Februar). Die Kommission stimmt den Empfehlungen zu, sie führt in ihrer Stellungnahme aus, welche konkreten Maßnahmen sie zur Erreichung der einzelnen Empfehlungen einleiten wird.“

Stellungnahme PDF: http://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/other_reports_studies_and_documents/commission_response_fp7_ie_report_2011.pdf#view=fit&pagemode=none

-->Darin steht (in Kurzfassung) folgendes: …

http://ec.europa.eu/research/evaluations/pdf/archive/other_reports_studies_and_documents/commission_response_fp7_ie_report_2011.pdf#view=fit&pagemode=none

Erläuterungen aus der Antwort auf dem Report oben (Quelle drüber Link):

Zitat:

*“In the final chapter of its report, the FP7 Interim evaluation Expert Group discusses the

implications of its findings and evidence, for the goals and implementation of future funding

programmes. It underlines that this will need to support the implementation of the Europe

2020 strategy, including the ambitious objectives in the Innovation Union and related flagship

initiatives.

The Expert Group puts forward the three issues of excellence, competitiveness and societal

objectives as key to the research agenda and priorities for the next FP. These coincide

strongly with the broad orientations put forward by the Innovation Union.

The results of this evaluation will have a direct bearing on future research policy, notably in

the forthcoming Commission Green Paper, scheduled for adoption early 2011, to launch a

wide public debate on the key issues for future research and innovation funding programmes.”

Erläuterung von mir:

Das bedeutet: 2) Expert Groups = Lobbygruppe, Keinerlei Vielfalts-Verpflichtung, die eine Regelung für die Beteiligung ALLER Interessensgruppen einer Gesellschaft geben könnte! Diese Expert Groups definieren, was wichtig für alle sein soll in der nächsten Forschungsetappe, der FRP 8, und dies tun sie NUR im Bezug zur Wirtschaft und Agenda 2020!

-->Dann findet ein formelles Konsultationsverfahren/informelle Konsultationsphase statt:

Zitat: „Die Vorbereitung des 8. FRP besteht zunächst in einer informellen Vorbereitungsphase, in der verschiedene Nutzer- und Interessengruppen - entweder über ein formelles Konsultationsverfahren (sog. Grünbuch-Prozess, bis zum 20. Mai 2011) oder unaufgefordert - der Europäischen Kommission ihre Vorstellungen und Prioritäten zum 8. FRP bzw. dem Gemeinsamen Strategischen Rahmen für Forschung und Innovation übermitteln.“

Quelle http://www.forschungsrahmenprogramm.de/zukunft.htm

Zitat: „Die Vorbereitung des 8. FRP besteht zunächst in einer informellen Konsultationsphase, in der verschiedene Nutzer- und Interessengruppen - entweder über ein formelles Konsultationsverfahren (Februar/März bis ca. Juni 2011) oder unaufgefordert - der Europäischen Kommission ihre Vorstellungen und Prioritäten zum 8. FRP übermitteln.

Quelle: http://www.berlin.de/rbmskzl/europa/foerderprogramme/achtesfrp.html

-->Grünbuch-Prozess = sind Positionspapiere und Stellungnahmen zum Horizon 2020 – ein Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und zum Gemeinsamen Strategischen Rahmen für Forschung und Innovation, Zitat aus http://www.forschungsrahmenprogramm.de/position.htm

-Bundesregierung hat schon eingereicht/ „Wunschliste“ Nr.1:

*Die Bundesregierung Leitlinienpapier (VOR FOKUSHIMA!) „Wunschliste“:

http://www.forschungsrahmenprogramm.de/_media/RP8_BMBF_Pospapier260310.pdf

*Die Bundesregierung 2tes Leitlinienpapier (NACH FOKUSHIMA):

http://www.forschungsrahmenprogramm.de/_media/Zweites-Leitlinienpapier-naechstes-RP-FuI_Endversion-17Juni2011deutsch.pdf

*Pressemitteilung: http://www.forschungsrahmenprogramm.de/_media/Pressemitteilung_20100414-058.pdf

- „Wunschlisten Nr. 2-24“

*Beiträge von Regierungsstellen anderer Mitgliedstaaten und Assoziierter Staaten

- „Wunschlisten Nr. 25-56“

*Beiträge von Wissenschaftsorganisationen und einzelnen Forschungseinrichtungen

(13 Deutsche, 8 Nationale, 10 Europäische)

-„Wunschlisten Nr. 57-66“

*Beiträge von Interessengruppen der Wirtschaft (Verbände, Technologieplattformen usw.)

(3 Deutsche, 1 Nationale, 5 Europäische)

-„Wunschlisten Nr.67-70“

*Beiträge von Regionen

(1 Deutsche, 3 Europäische)

-->Das Grünbuch: http://ec.europa.eu/research/csfri/pdf/com_2011_0048_csf_green_paper_de.pdf

Daraus Zitat Einleitung:

„Dieses Grünbuch bildet die Ausgangsbasis für eine öffentliche Diskussion über die wichtigsten Punkte, die bei künftigen Programmen zur EU-Finanzierung von Forschung und Innovation einzubeziehen sind. Diese Programme werden Bestandteil der Kommissionsvorschläge zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU sein, der im Juni 2011 vorgelegt werden soll. Spezifische Vorschläge für Finanzierungsprogramme sollen bis Ende 2011 verabschiedet werden. Vertreter der Forschung, der Wirtschaft, der Regierungen, der Zivilgesellschaft sowie die Bürger sind aufgefordert, sich an dieser

wichtigen Diskussion zu beteiligen.

Die Erreichung des allgemein unterstützten Ziels der Strategie Europa 20201, d. h. eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums, ist in starkem Maße abhängig von Forschung und Innovation, den wichtigsten Triebfedern für sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand und ökologische Nachhaltigkeit. Aus diesem Grund hat sich die Europäische Union im Kontext der Strategie Europa 2020 das Ziel gesetzt, ihre Forschungsausgaben bis 2020 auf 3 % des BIP zu steigern. In der Leitinitiative „Innovationsunion”2 wird ein

strategisches und integriertes Konzept für Forschung und Innovation vorgestellt. Damit werden der Rahmen und die Ziele vorgegeben, auf die die künftige EU-Finanzierung von Forschung und Innovation ausgerichtet werden sollte – in Einklang mit den Bestimmungen der Verträge3. Der Rat4 hat dazu aufgerufen, die EU-Finanzierungsprogramme künftig stärker auf die Prioritäten der Strategie Europa 2020 zu konzentrieren und auf die Berücksichtigung gesellschaftlicher Herausforderungen und Schlüsseltechnologien sowie auf eine Erleichterung von kooperativer und industrieller Forschung abzustellen, die Instrumente zu straffen, den

Zugang radikal zu vereinfachen, die für die Vermarktung erforderliche Vorlaufzeit zu reduzieren und die Exzellenzförderung auszubauen.

Bei der Überprüfung des EU-Haushalts5 wurde eine Reihe fester Grundsätze formuliert, auf denen der EU-Haushalt künftig beruhen sollte: Konzentration auf Instrumente mit erwiesenem europäischen Mehrwert, stärkere Ergebnisorientierung und Erschließung von Mitteln aus anderen öffentlichen und privaten Quellen. Ferner wurde vorgeschlagen, sämtliche Instrumente sollten im Rahmen einer gemeinsamen Strategie für diesen Zweck zusammenwirken. Auf seiner Tagung am 4. Februar 2011 erörterte der Europäische Rat

Innovationsfragen und befürwortete das Konzept der gemeinsamen Strategie, um die Effizienz der Forschungs- und Innovationsfinanzierung auf nationaler und auf EU-Ebene zu verbessern. Im vorliegenden Grünbuch werden die wichtigsten Aspekte für die Erreichung dieser ehrgeizigen Ziele untersucht.

Schwerpunkt dieses Grünbuchs sind zwar Forschung und Innovation, doch es gibt wichtige Verbindungen zu anderen EU-Programmen, die in der Überprüfung des EU-Haushalts aufgeführt sind – insbesondere sind hier der Kohäsionsfonds und die Bildungsprogramme zu nennen.“

Fußnoten:

1 Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (KOM(2010)2020).

2 Leitinitiative der Strategie Europa 2020 – Innovationsunion (KOM(2010) 546).

3 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Titel XVII (Industrie) und Titel XIX

(Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt); Euratom-Vertrag, Zweiter Titel, Kapitel 1 „Förderung der Forschung”.

4 Schlussfolgerungen des Rates zur Leitinitiative der Strategie Europa 2020: Innovationsunion. 26.11.2010.

5 Überprüfung des EU-Haushalts (KOM(2010) 700).

-->Nachdem diese Papiere alle eingegangen sind, folgt eine Auswertung und ein

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