Hanffest Channel / Prof. Dr. Sebastian Scheerer / Grundgesetz
Prof. Dr. Sebastian Scheerer über die Verfassungswidrigkeit des Cannabisverbotes.
(Hanffest im Nobistor)
Das Cannabisverbot verstößt gegen Artikel 1, 2 und 3 des Grundgesetzes.
In Artikel 1 steht: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Artikel 2. Das ist die allgemeine Handlungsfreiheit: Jeder Mensch darf tun und lassen was er will, so lange er nicht in die Rechte anderer Menschen eingreift.
Artikel 3 ist der Gleichheitsgrundsatz, das sogenannte Diskriminierungsverbot.