Eine Aktion der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Landesfrauenrat Baden-Württemberg im Baden-Württembergischen Landtag am 11. Dezember 2014 in Stuttgart.
Anlass: Jubiläum 2o Jahre Ergänzung Grundgesetz Art. 3 Abs. 2
"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."